In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Rentner zwingt, zu arbeiten. Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist und die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind, besteht keine V... [mehr]
Ja, auch als Rentner darfst du Sozialhilfe beantragen, wenn deine Rente und sonstiges Einkommen nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. In Deutschland nennt sich diese Form der Sozialhilfe „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 41 SGB XII). Sie ist speziell für Menschen ab dem Rentenalter oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte gedacht. Voraussetzungen sind unter anderem: - Du hast das gesetzliche Rentenalter erreicht (oder bist dauerhaft voll erwerbsgemindert). - Dein Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu decken. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf der Seite des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/themen/sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html). Du kannst den Antrag beim Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde stellen.
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Rentner zwingt, zu arbeiten. Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist und die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind, besteht keine V... [mehr]
In einem Zivilprozess, wenn der Kläger der Ansicht ist, dass die Beklagte das Verfahren absichtlich verschleppt, kann er einen sogenannten **Antrag auf Erlass eines Zwischenurteils über die... [mehr]