Zählen Umkleideräume, Bad- und WC-Räume baurechtlich als Aufenthaltsräume?
Antwort vom**Nein. Umkleideräume sowie Bad- und WC-Räume gelten im Baurecht in der Regel nicht als Aufenthaltsräume, weil sie nicht zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.** Die praktische Folge ist: Für diese Räume gelten meist nicht die typischen Anforderungen an Aufenthaltsräume wie Belichtung, Belüftung, Raumhöhe oder Rettungsweg in gleicher Weise. ([bauministerkonferenz.de](https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf)) ## Entscheidend ist der Zweck des Raums Baurechtlich ist nicht wichtig, ob sich dort überhaupt Menschen aufhalten, sondern **wozu** der Raum bestimmt ist. Ein Aufenthaltsraum ist nach der Musterbauordnung ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist. Typische Beispiele sind Wohnräume, Schlafräume, Büros, Unterrichtsräume oder Verkaufsräume. Sanitärräume und reine Nebenräume fallen gerade nicht darunter. ([bauministerkonferenz.de](https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf)) ## Was das konkret für Bad, WC und Umkleide bedeutet Ein WC wird typischerweise nur kurz benutzt, ein Bad dient der Körperpflege, und ein Umkleideraum dem An- und Ausziehen. Das sind **Funktionsräume**, keine Aufenthaltsräume. Deshalb werden sie im Regelungssystem oft sogar ausdrücklich neben Aufenthaltsräumen genannt statt ihnen zugerechnet; die Arbeitsstättenverordnung behandelt Wasch- und Umkleideräume ebenfalls als eigene Raumkategorie. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html)) ## Wichtige Ausnahme Entscheidend ist immer die **tatsächliche baurechtliche Nutzung**. Ein Raum wird nicht dadurch zum Aufenthaltsraum, dass man sich dort gelegentlich länger aufhält. Aber wenn ein angeblicher Nebenraum faktisch wie ein Wohn-, Arbeits- oder Aufenthaltsbereich genutzt wird, kann er baurechtlich anders bewertet werden. Genau daran scheitern in der Praxis viele Keller-, Hobby- oder Ruheräume: Sie heißen formal Nebenraum, werden aber tatsächlich wie Aufenthaltsräume genutzt. ([bauministerkonferenz.de](https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42323530.pdf)) ## Kurz gesagt Bad, WC und Umkleide sind **normalerweise keine Aufenthaltsräume**. Maßgeblich ist aber immer die jeweilige Landesbauordnung und die konkrete Nutzung des Raums.