Nein. Umkleideräume sowie Bad- und WC-Räume gelten im Baurecht in der Regel nicht als Aufenthaltsräume, weil sie nicht zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimm...
Nein. Umkleideräume sowie Bad- und WC-Räume gelten im Baurecht in der Regel nicht als Aufenthaltsräume, weil sie nicht zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimm...