Kann im Rahmen von Reparaturen innerhalb der Gewährleistung vom Reparaturbetrieb verlangt werden, eine TÜV-Abnahme durchzuführen?

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Im Rahmen von Reparaturen innerhalb der Gewährleistung kann grundsätzlich nicht verlangt werden, dass der Reparaturbetrieb eine TÜV-Abnahme durchführt. Die Gewährleistungspflicht des Reparaturbetriebs bezieht sich auf die Beseit von Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Eine TÜV-Abnahme ist jedoch eine separate Dienstleistung, die in der Regel nicht unter die Gewährleistung fällt. Falls die Reparatur jedoch sicherheitsrelevante Teile betrifft, könnte es sinnvoll sein, eine TÜV-Abnahme durchzuführen, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten. Dies müsste dann aber gesondert vereinbart und möglicherweise auch zusätzlich bezahlt werden.

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