Tritt Verjährung ohne ausdrückliche Erklärung ein?

Antwort vom

Ja, die Verjährung tritt in der Regel automatisch ein, ohne dass eine ausdrückliche Erklärung erforderlich ist. Sobald die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben, um sich gegen die Forderung zu verteidigen. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Verwandte Fragen

Welcher Anwalt hilft mir dabei?

Ohne das konkrete Rechtsproblem lässt sich kein „richtiger“ Anwalt benennen – entscheidend ist das Fachgebiet, weil ein falscher Anwalt Zeit und Geld kostet. Welcher Anwalt wof&...

Ist „Willensvollstreckung“ ein offizieller Begriff oder frei definierbar?

„Willensvollstreckung“ ist kein üblicher offizieller Rechtsbegriff im deutschen Recht; wenn du ihn frei verwendest, wirkt er schnell unklar oder falsch. Gemeint ist fast immer entwede...

Kann man sagen, dass ein Betreuungsverfahren angestoßen wird?

Ja, das kann man sagen – idiomatischer und juristisch üblicher sind aber „ein Betreuungsverfahren wird eingeleitet“ oder „in Gang gesetzt“. „Angestoßen&l...

Gilt das Wort „Wixer“ als Beleidigung?

Ja – „Wixer“ bzw. korrekt geschrieben „Wichser“ wird im Deutschen regelmäßig als Beleidigung verstanden, wenn du damit eine Person herabsetzt. Strafrechtlich k...

Heißt es einstweilige Anordnung oder einstweilige Verfügung?

Beides ist richtig, aber nicht dasselbe: Vor Gericht ist die „einstweilige Verfügung“ der typische Begriff im Zivilrecht, die „einstweilige Anordnung“ vor allem im Verwalt...

Was bedeutet „ambulans solvitur“?

Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...