Ja, bei einer Totgeburt wird in der Regel eine Geburtsurkunde ausgestellt, die jedoch oft als "Totgeburtsurkunde" bezeichnet wird. Diese Urkunde dokumentiert den Tod des Kindes und enthält Informationen wie das Geburtsdatum und gegebenenfalls das Geschlecht des Kindes. Die genauen Regelungen können je nach Land oder Region variieren, daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder dem Standesamt zu informieren.