Teilweise ja – aber nicht durch eine blosse Beglaubigung. In der Schweiz kann ein Notar nicht einfach ein maschinengeschriebenes Testament oder einen maschinengeschriebenen Vorsorgeauftrag &bdqu...
Heißt es Testamentsratgeber oder Testamentratgeber?
Antwort vomEs heißt "Testamentsratgeber". Das Wort "Testament" wird im Genitiv mit einem "s" versehen, um die Zusammensetzung korrekt zu bilden.