Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, das Testament ist wirksam, wenn es als gemeinsames eigenhändiges Testament von beiden Ehegatten errichtet wurde und beide Eheleute es eigenhändig unterschrieben haben. Nach § 2265 BGB können Ehegatten ein gemeinsames Testament errichten, und § 2267 BGB regelt die Formvorschriften. Es ist wichtig, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um rechtsgültig zu sein.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
In Österreich entstehen mit der Eheschließung verschiedene rechtliche Verbindlichkeiten und Pflichten zwischen den Ehepartnern. Die wichtigsten sind: 1. **Beistand und Rücksichtnahme... [mehr]
Wenn in einem Erbvertrag kein Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten wird, bedeutet das, dass die Ehegatten (oder Vertragspartner) grundsätzlich **nicht** einseitig vom Erbvertrag zur... [mehr]
Um zweimal geschieden zu sein, muss man mindestens zweimal verheiratet gewesen sein. Wenn jemand also sagt, er habe „einmal geheiratet und ist danach zweimal geschieden“, klingt das zun&au... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]