Das Testament ist wirksam, da Eheleute ein gemeinsames eigenhändiges Testament errichten können und beide Ehegatten unterschrieben haben. §§ 2265, 2267.

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Ja, das Testament ist wirksam, wenn es als gemeinsames eigenhändiges Testament von beiden Ehegatten errichtet wurde und beide Eheleute es eigenhändig unterschrieben haben. Nach § 2265 BGB können Ehegatten ein gemeinsames Testament errichten, und § 2267 BGB regelt die Formvorschriften. Es ist wichtig, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um rechtsgültig zu sein.

Kategorie: Recht Tags: Testament Ehe Ehegatten

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