Teilweise ja – aber nicht durch eine blosse Beglaubigung. In der Schweiz kann ein Notar nicht einfach ein maschinengeschriebenes Testament oder einen maschinengeschriebenen Vorsorgeauftrag &bdqu...
Das Testament ist wirksam, da Eheleute ein gemeinsames eigenhändiges Testament errichten können und beide Ehegatten unterschrieben haben. §§ 2265, 2267.
Antwort vomJa, das Testament ist wirksam, wenn es als gemeinsames eigenhändiges Testament von beiden Ehegatten errichtet wurde und beide Eheleute es eigenhändig unterschrieben haben. Nach § 2265 BGB können Ehegatten ein gemeinsames Testament errichten, und § 2267 BGB regelt die Formvorschriften. Es ist wichtig, dass das Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um rechtsgültig zu sein.