Welche Tatbestände begründen eine Garantenstellung?

Antwort

Eine Garantenstellung im Strafrecht bedeutet, dass eine Person eine rechtliche Pflicht hat, bestimmte Gefahren von anderen abzuwenden. Es gibt vier Haupttatbestände, die eine Garantenstellung begründen können: 1. **Gesetzliche Pflicht**: Eine Garantenstellung kann durch gesetzliche Vorschriften entstehen, die eine besondere Verantwortung festlegen. Ein Beispiel ist die elterliche Sorgepflicht nach § 1626 BGB. 2. **Vertragliche Übernahme**: Eine Garantenstellung kann durch einen Vertrag entstehen, in dem sich eine Person verpflichtet, für das Wohl einer anderen Person zu sorgen. Ein Beispiel ist der Betreuungsvertrag in einem Pflegeheim. 3. **Ingerenz**: Eine Garantenstellung kann durch das vorherige gefährdende Verhalten einer Person entstehen. Wenn jemand eine Gefahr geschaffen hat, ist er verpflichtet, diese abzuwenden. Ein Beispiel ist der Autofahrer, der einen Unfall verursacht und dann verpflichtet ist, Erste Hilfe zu leisten. 4. **Enge persönliche Verbundenheit**: Eine Garantenstellung kann auch durch eine enge persönliche Beziehung entstehen, wie sie zwischen Ehepartnern oder Lebensgefährten besteht. Diese Tatbestände sind in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt und bilden die Grundlage für die Beurteilung einer Garantenstellung im Strafrecht.

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