Nein, Tarifverträge müssen nicht zwingend in Schriftform vorliegen, um gültig zu sein. Es ist jedoch üblich und rechtlich ratsam, sie schriftlich festzuhalten, um Klarheit und Nachweisbarkeit zu gewährleisten. In der Praxis werden Tarifverträge oft schriftlich abgeschlossen, um die Bedingungen und Vereinbarungen klar zu dokumentieren. Mündliche Vereinbarungen können in bestimmten Fällen ebenfalls rechtlich bindend sein, sind jedoch schwerer nachzuweisen.