Welcher Paragraph regelt die Streitwertbestimmung in der InsO?

Antwort

Die Streitwertbestimmung in der Insolvenzordnung (InsO) wird in § 63 InsO geregelt. Dieser Paragraph legt fest, wie der Streitwert in Verfahren nach der Insolvenzordnung zu bestimmen ist. Hier ist der Link zur aktuellen Fassung der Insolvenzordnung: [InsO](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__63.html).

Kategorie: Recht Tags: Streitwert InsO Paragraph
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