Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]
Der Streitwert bei einem Erb- und Pflichtteilsverzicht richtet sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses, auf den sich der Verzicht bezieht. Das bedeutet, dass der Streitwert dem Wert des gesamten Nachlasses entspricht, den der Erblasser hinterlässt. Bei einem Pflichtteilsverzicht wird der Wert des Pflichtteils, auf den verzichtet wird, als Grundlage für den Streitwert herangezogen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und den Wert des Nachlasses zu berücksichtigen, da dies die Berechnung des Streitwerts beeinflussen kann. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]
Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]
Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]