Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Der Streitwert bei einem Erb- und Pflichtteilsverzicht richtet sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses, auf den sich der Verzicht bezieht. Das bedeutet, dass der Streitwert dem Wert des gesamten Nachlasses entspricht, den der Erblasser hinterlässt. Bei einem Pflichtteilsverzicht wird der Wert des Pflichtteils, auf den verzichtet wird, als Grundlage für den Streitwert herangezogen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und den Wert des Nachlasses zu berücksichtigen, da dies die Berechnung des Streitwerts beeinflussen kann. Im Zweifelsfall kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]