Ja, in der Schweiz werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Regel zunächst vor kantonalen Gerichten verhandelt. Die erste Instanz ist oft das Arbeitsgericht oder ein Zivilgericht, je nach Kanton. Wenn eine Partei mit dem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen, und der Fall wird dann von einem kantonalen Obergericht oder einem anderen zuständigen Gericht in zweiter Instanz behandelt.