Ein Antrag auf Gleichstellung bringt für Arbeitnehmer meist mehr Schutz als Nachteile; der wichtigste mögliche Nachteil ist, dass du rechtlich nicht alle Vorteile eines anerkannten Schwerbeh...
Werden bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin die ersten zwei Gerichtsverfahren in kantonalen Gerichten behandelt?
Antwort vomJa, in der Schweiz werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Regel zunächst vor kantonalen Gerichten verhandelt. Die erste Instanz ist oft das Arbeitsgericht oder ein Zivilgericht, je nach Kanton. Wenn eine Partei mit dem Urteil der ersten Instanz nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen, und der Fall wird dann von einem kantonalen Obergericht oder einem anderen zuständigen Gericht in zweiter Instanz behandelt.