Gilt das Streikrecht in der gesamten EU?

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Das Streikrecht ist in der Europäischen Union nicht einheitlich gereg und variiert von Land zu Land. In vielen EU-Mitgliedstaaten ist das Streikrecht durch nationale Gesetze und Tarifverträge geschützt. Die EU selbst hat jedoch keine spezifischen Regelungen, die das Streikrecht in allen Mitgliedstaaten einheitlich festlegen. Es gibt jedoch grundlegende Rechte, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, die das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen umfassen. Die genaue Ausgestaltung und die Bedingungen für Streiks hängen jedoch von den jeweiligen nationalen Gesetzen ab.

Kategorie: Recht Tags: Streikrecht EU Arbeitnehmer

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