Welche Straftaten sind im AEntG aufgeführt?

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Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Deutschland enthält Regelungen, die sicherstellen sollen, dass entsandte Arbeitnehmer in Deutschland bestimmte Mindestarbeitsbedingungen erhalten. Verstöße gegen das AEntG können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Zu den Straftaten nach dem AEntG gehören insbesondere: 1. **Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)**: Wenn Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen. 2. **Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne erforderliche Genehmigung**: Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Genehmigungen beschäftigen. 3. **Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften**: Wenn Arbeitgeber den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. Für detaillierte Informationen und spezifische Straftatbestände empfiehlt es sich, den Gesetzestext des AEntG direkt zu konsultieren: [AEntG](https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/).

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