Welches Strafmaß verhängt die Staatsanwaltschaft bei Prügelattacken?

Antwort

Das Strafmaß für Prügelattacken hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Schwere der Tat und den Folgen für das Opfer. Prügelattacken werden in der Regel als Körperverletzung (§ 223 StGB) oder – bei schwereren Folgen – als gefährliche (§ 224 StGB) oder schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) eingestuft. **Mögliche Strafrahmen:** - **Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):** - Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. - **Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):** - Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. - **Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):** - Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren. Das genaue Strafmaß legt nicht die Staatsanwaltschaft fest, sondern das Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Strafverfahren eine bestimmte Strafe („Strafantrag“), das Gericht entscheidet aber letztlich über das Strafmaß. Dabei werden Umstände wie Vorstrafen, Motivation, Reue, Schwere der Verletzungen und das Verhalten nach der Tat berücksichtigt. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/). **Hinweis:** Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden gelten die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), die andere Strafrahmen und Erziehungsmaßnahmen vorsehen.

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