Wenn keine Strafanzeige erstellt wurde und nach 4 Monaten nichts kam, kommt noch etwas?

Antwort

Ja, es ist möglich, dass noch etwas kommt. Die Verjährungsfristen für Straftaten variieren je nach Art der Straftat und können mehrere Jahre betragen. Auch wenn nach vier Monaten noch keine Rückmeldung erfolgt ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass das Verfahren eingestellt wurde. Es kann sein, dass die Ermittlungen noch andauern oder dass die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung getroffen hat. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, um den aktuellen Stand des Verfahrens zu erfahren.

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