Strafe für Urkundenunterdrückung?
Antwort vomDie Strafe für Urkundenunterdrückung ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 274 geregelt. Danach wird Urkundenunterdrückung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Schwere der Tat und etwaiger Vorstrafen des Täters. Weitere Informationen findest du im [StGB § 274](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__274.html).