Eine gemeinnützige GmbH, abgekürzt gGmbH, ist eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Sie unterscheidet sich von der „normalen“... [mehr]
Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden Gewerbebetrieb grundsätzlich **nicht** aus Stiftungsgeldern finanziell stützen, wenn dadurch die Gemeinnützigkeit gefährdet wird. Nach deutschem Steuerrecht (§ 55 AO) müssen die Mittel einer gemeinnützigen Stiftung grundsätzlich für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Ein Gewerbebetrieb, der von der Stiftung betrieben wird, gilt steuerlich als sogenannter „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“. Gewinne aus diesem Betrieb dürfen für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung verwendet werden, aber umgekehrt ist die Finanzierung von Verlusten oder Investitionen dieses Betriebs aus den gemeinnützigen Mitteln der Stiftung problematisch. **Wichtige Punkte:** - Verluste eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dürfen nicht aus Mitteln des ideellen Bereichs oder aus Mitteln, die für gemeinnützige Zwecke bestimmt sind, ausgeglichen werden. - Eine Ausnahme besteht nur, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb selbst gemeinnützigen Zwecken dient (z.B. ein Zweckbetrieb wie eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung). - Eine dauerhafte oder wiederholte Verlustübernahme kann die Gemeinnützigkeit der Stiftung gefährden. **Fazit:** Eine gemeinnützige Stiftung darf einen ihr gehörenden, nicht gemeinnützigen Gewerbebetrieb grundsätzlich nicht aus Stiftungsgeldern stützen. Es ist ratsam, im Einzelfall steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Stiftungen.org](https://www.stiftungen.org/).
Eine gemeinnützige GmbH, abgekürzt gGmbH, ist eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Sie unterscheidet sich von der „normalen“... [mehr]