Stichpunkte zur Todesstrafe in Deutschland

Antwort vom

- Die Todesstrafe wurde in Deutschland 1949 im Grundgesetz abgeschafft. - Zuvor war sie in der Weimarer Republik und im nationalsozialistischen Regime praktiziert worden. - Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein Grundpfeiler der deutschen Rechtsordnung und Menschenrechtsauffassung. - Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union, die die Todesstrafe in ihren Mitgliedstaaten ablehnt. - Die Abschaffung wird als Teil der politischen und moralischen Verantwortung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet.

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