Setzt der Stadtrat in einer Satzung die Hebesätze für Grundstücke fest, ist dann erst der Bescheid für die Grundsteuer ein Verwaltungsakt?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Der Stadtrat legt in einer Satzung die Hebesätze für die Grundsteuer fest, was eine normative Entscheidung darstellt. Der Bescheid über die Grundsteuer, der auf diesen Hebesätzen basiert, ist hingegen ein Verwaltungsakt, da er eine individuelle Regelung für einen bestimmten Steuerpflichtigen darstellt und rechtliche Wirkungen entfaltet.

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