Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit aller rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Gewohnheitsrecht usw.), die in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft gelten. Sie regelt das... [mehr]
In der Rechtslehre wird der Staat als Rechtssubjekt betrachtet, das in der Lage ist, Rechte und Pflichten zu haben. In Beziehung zu einem Staatsbürger, der ebenfalls ein Rechtssubjekt ist, fungiert der Staat als Träger öffentlicher Gewalt und als Institution, die das Rechtssystem aufrechterhält. Während Staatsbürger individuelle Rechte und Pflichten haben, hat der Staat die Aufgabe, das Gemeinwohl zu fördern, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen sowie die Rechte der Bürger zu schützen. In diesem Sinne stehen Staatsbürger und Staat in einem Verhältnis von Rechten und Pflichten zueinander, wobei der Staat die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben der Bürger schafft.
Die Rechtsordnung ist die Gesamtheit aller rechtlichen Normen (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Gewohnheitsrecht usw.), die in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft gelten. Sie regelt das... [mehr]
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In den meisten Rechtssystemen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und endet... [mehr]