Der Sozialplan ist ein Instrument, das in der Regel im Rahmen von Betriebsänderungen, wie z.B. bei Betriebsübergängen oder Massenentlassungen, zur Anwendung kommt. Er wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt und soll die wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer abmildern. Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass ein Sozialplan in bestimmten Situationen erforderlich ist, jedoch steht er nicht über dem allgemeinen Arbeitsrecht. Vielmehr ergänzt er die gesetzlichen Regelungen und kann spezifische Regelungen für den jeweiligen Betrieb enthalten. Im Falle von Konflikten zwischen dem Sozialplan und dem Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Der Sozialplan kann jedoch in bestimmten Aspekten, wie z.B. Abfindungen oder Unterstützungsleistungen, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.