Die Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit von KI-generierten Bildern ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Werke dann geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Bei KI-Bildern stellt sich die Frage, ob die KI als Schöpfer angesehen werden kann oder ob der Mensch, der die KI programmiert oder die Eingaben gemacht hat, als Urheber gilt. In vielen Rechtssystemen wird der Mensch als Urheber betrachtet, auch wenn die kreative Leistung von einer KI erzeugt wurde. Das bedeutet, dass die Bilder unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie eine individuelle und schöpferische Leistung des Menschen widerspiegeln. Es gibt jedoch noch keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema, und die rechtlichen Rahmenbedingungen können je nach Land variieren. Daher ist es ratsam, sich über die spezifischen Gesetze und Urteile in deinem Land zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten.