Geschäftsräume unterliegen dem Schutz des Artikels 13 des Grundgesetz (GG) seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Februar 2001. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass der Schutz der Wohnung gemäß Artikel 13 GG auch für Geschäftsräume gilt, wenn diese in einer Weise genutzt werden, die eine gewisse Privatsphäre und Vertraulichkeit gewährleistet. Dies bedeutet, dass auch Geschäftsräume vor unzulässigen Durchsuchungen und Eingriffen geschützt sind, sofern sie als Teil der Privatsphäre des Betreibers angesehen werden können.