Das Notwegerecht (§ 917 BGB) gewährt einem Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, über ein Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein... [mehr]
Schwerwiegende Störungen des nachbarschaftlichen Verhältnisses sind Verhaltensweisen oder Zustände, die dasbarschaftliche Zusammenleben erheblich beeinträchtigen und das Maß des sozial Üblichen deutlich überschreiten. Sie gehen über normale Unannehmlichkeiten hinaus und können zu rechtlichen Konsequenzen führen, etwa Unterlassungsansprüchen oder sogar zur Kündigung eines Mietverhältnisses. Typische Beispiele für schwerwiegende Störungen sind: - **Wiederholte, erhebliche Lärmbelästigungen** (z. B. laute Partys bis tief in die Nacht, ständiges Musizieren in hoher Lautstärke) - **Bedrohungen, Beleidigungen oder tätliche Angriffe** gegenüber Nachbarn - **Massive Geruchsbelästigungen** (z. B. durch unsachgemäße Mülllagerung oder Tierhaltung) - **Vorsätzliche Sachbeschädigungen** am Eigentum des Nachbarn - **Ständige Störungen der Nachtruhe** - **Illegale Aktivitäten** (z. B. Drogenhandel, Prostitution) in der Nachbarschaft Ob eine Störung als „schwerwiegend“ gilt, hängt immer vom Einzelfall ab und wird im Streitfall von Gerichten bewertet. Entscheidend ist, ob das Verhalten das nachbarschaftliche Zusammenleben nachhaltig und unzumutbar beeinträchtigt.
Das Notwegerecht (§ 917 BGB) gewährt einem Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, über ein Nachbargrundstück zu gehen oder zu fahren, wenn sein... [mehr]