Was besagt das Schweizer OR Artikel 666?

Antwort vom

Artikel 666 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bezieht sich auf die Eintragung von Eigentumsvorbehalten im Eigentumsvorbehaltsregister. Der Artikel besagt im Wesentlichen, dass ein Eigentumsvorbehalt nur dann rechtswirksam ist, wenn er im entsprechenden Register eingetragen ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer das Eigentum an einer beweglichen Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten kann, aber dieser Vorbehalt muss offiziell registriert werden, um gegenüber Dritten wirksam zu sein. Für den genauen Wortlaut und weitere Details kann der Artikel im Schweizerischen Obligationenrecht nachgelesen werden: [OR Art. 666](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_666).

Verwandte Fragen

Was ist in der Schweiz nach dem Tod eines Elternteils zu beachten?

In der Schweiz musst du nach dem Tod eines Elternteils vor allem drei Dinge sauber trennen: den Todesfall offiziell melden, die Bestattung organisieren und den Nachlass nicht vorschnell anfassen. Gena...

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten in der Schweiz für eine aussergerichtliche Schuldensanierung?

Für eine aussergerichtliche Schuldensanierung in der Schweiz gibt es gerade keine strengen, einheitlichen gesetzlichen Detailvorgaben wie bei einem gerichtlichen Nachlassverfahren – entsche...

Wo finde ich den Gesetzestext zur MWST in der Schweiz bei Eigenleistungen am Eigenheim?

Den eigentlichen Gesetzestext findest du im Schweizer Mehrwertsteuergesetz, vor allem in Art. 31 MWSTG zum Eigenverbrauch; für dein Thema ist aber entscheidend: Die konkrete Praxis zu Eigenleistu...

Muss in der Schweiz auf Eigenleistungen im Baugewerbe MWST abgerechnet werden?

Ja – aber nicht pauschal auf jede Eigenleistung. MWST fällt im Baugewerbe in der Schweiz vor allem dann an, wenn du als MWST-pflichtiger Betrieb eigene Arbeiten an einem Bauwerk für ei...

Woher bekommt man in der Schweiz die Mittel für assistierten Suizid?

Das Mittel für einen assistierten Suizid bekommt man in der Schweiz nicht frei, sondern nur über eine ärztliche Verschreibung und die Abgabe durch eine Apotheke bzw. im Rahmen einer beg...

Muss ein Maurer in der Schweiz Eigenleistungen am eigenen Haus abrechnen, wenn er nicht mehr im Beruf arbeitet?

Nein – normalerweise muss er solche Eigenleistungen in der Schweiz nicht als Einkommen abrechnen, wenn er privat am eigenen Eigenheim arbeitet und das nicht gewerbsmässig tut. Entscheidend...