Wer schützt in Österreich die Grundrechte?

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In Österreich werden die Grundrechte durch mehrere Institutionen geschützt. Zu den wichtigsten gehören: 1. **Verfassungsgerichtshof (VfGH)**: Dieser überprüft Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit und kann sie aufheben, wenn sie gegen die Grundrechte verstoßen. 2. **Volksanwaltschaft**: Diese Institution nimmt Beschwerden von Bürgern entgegen und prüft Missstände in der Verwaltung. 3. **Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)**: Österreich ist Mitglied des Europarats, und Bürger können sich an den EGMR wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte verletzt wurden. Weitere Informationen findest du auf den jeweiligen Webseiten der Institutionen: - [Verfassungsgerichtshof](https://www.vfgh.gv.at/) - [Volksanwaltschaft](https://volksanwaltschaft.gv.at/) - [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte](https://www.echr.coe.int/) Diese Institutionen arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürger in Österreich geschützt und gewahrt bleiben.

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