Die "Ehre" stellt im deutschen Recht ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht dar. Sie ist ein immaterielles Rechtsgut, das den sozialen Geltungswert und die persönliche Wertschät... [mehr]
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konkret geht es darum, dass Menschen in akuten Notfällen (z. B. bei Unfällen, Gefahr oder Not) verpflichtet sind, Hilfe zu leisten, soweit dies zumutbar und ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. Der Schutzbereich umfasst dabei vor allem: - **Leib und Leben** von Menschen, die sich in einer Notlage befinden, - das allgemeine Interesse der Gesellschaft an gegenseitiger Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Menschen in Not allein gelassen werden und dadurch Schaden erleiden, obwohl Hilfe möglich und zumutbar wäre. Den genauen Gesetzestext findest du hier: [§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html)
Die "Ehre" stellt im deutschen Recht ein sogenanntes Persönlichkeitsrecht dar. Sie ist ein immaterielles Rechtsgut, das den sozialen Geltungswert und die persönliche Wertschät... [mehr]