§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen schützen. Konkret...
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen schützen. Konkret...