§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konk... [mehr]
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konk... [mehr]