Für wen gilt die Schulungspflicht seit 02.02.2025 in der KI-Verordnung?

Antwort

Die Schulungspflicht gemäß der KI-Verordnung (EU AI Act), die ab dem 2. Februar 2025 gilt, richtet sich insbesondere an Personen, die mit dem Einsatz, der Überwachung oder der Nutzung von sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen betraut sind. Das betrifft vor allem: - **Anbieter** (Hersteller) von Hochrisiko-KI-Systemen - **Nutzer** (Anwender) von Hochrisiko-KI-Systemen, insbesondere Unternehmen und Organisationen, die solche Systeme in ihrem Betrieb einsetzen - **Personal**, das mit der Bedienung, Überwachung oder Wartung dieser Systeme befasst ist Die Verordnung verpflichtet diese Gruppen, sicherzustellen, dass das relevante Personal angemessen geschult ist, um die Systeme sicher, verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu verwenden. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Weitere Informationen findest du direkt im Text der [KI-Verordnung der EU](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689) (insbesondere Artikel 29 und 30).

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