Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]
Ja, ein schuldrechtlich vereinbartes lebenslanges Wohnrecht kann wirksam sein, sofern es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es handelt sich dabei um einen vertraglichen Anspruch, der einer Person das Recht einräumt, eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Grundstück lebenslang zu nutzen. Wichtig ist, dass der Vertrag klar formuliert ist und die Rechte und Pflichten der Parteien eindeutig geregelt sind. Zudem sollte das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden, um es gegenüber Dritten wirksam zu machen. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Das „Recht auf eine eigene Wohnung“ ist kein ausdrücklich im deutschen Grundgesetz oder in internationalen Menschenrechtsabkommen verankertes Grundrecht. Allerdings gibt es verschiede... [mehr]