Nein. Die Testamentsvollstreckung gehört nicht zum gerichtlichen Nachlassverfahren, sondern ist die spätere Umsetzung des Testaments durch den Testamentsvollstrecker. Der entscheidende Unter...
Muss einem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden?
Antwort vomJa, dem Schuldner muss ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, damit der Schuldner von der Vollstreckung Kenntnis hat und die Möglichkeit hat, gegen den Bescheid vorzugehen, falls er damit nicht einverstanden ist. Ohne die Zustellung kann die Zwangsvollstreckung nicht rechtmäßig durchgeführt werden.