Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Ja, dem Schuldner muss ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, damit der Schuldner von der Vollstreckung Kenntnis hat und die Möglichkeit hat, gegen den Bescheid vorzugehen, falls er damit nicht einverstanden ist. Ohne die Zustellung kann die Zwangsvollstreckung nicht rechtmäßig durchgeführt werden.
Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Der Schuldner des Konkursiten bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das dem insolventen Schuldner Geld schuldet. Im Rahmen eines Konkursverfahrens wird das Vermögen des Schuldners ve... [mehr]
Um ein Mahnverfahren rechtssicher einzuleiten, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Forderung prüfen**: Stelle sicher, dass die Forderung rechtlich begründet und fällig ist. Ü... [mehr]
Zahlungsverzug entsteht, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Dies kann in verschiedenen Situationen auftreten, beispielsweise bei Rechnungen, Darlehen oder anderen... [mehr]