Muss einem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden?

Antwort

Ja, dem Schuldner muss ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, damit der Schuldner von der Vollstreckung Kenntnis hat und die Möglichkeit hat, gegen den Bescheid vorzugehen, falls er damit nicht einverstanden ist. Ohne die Zustellung kann die Zwangsvollstreckung nicht rechtmäßig durchgeführt werden.

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