Die Schritte bei einer Spaltung zur Neugründung können je nach rechtlichem Rahmen und spezifischen Umständen variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Phasen: 1. **Planung der Spaltung**: Erstellung eines Spaltungsplans, der die Details der Spaltung, die beteiligten Unternehmen und die Vermögenswerte, die übertragen werden sollen, beschreibt. 2. **Gesellschafterbeschluss**: Einberufung einer Gesellschafterversammlung, um über den Spaltungsplan abzustimmen. In der Regel ist eine Mehrheit der Stimmen erforderlich. 3. **Prüfung durch den Aufsichtsrat**: Falls vorhanden, muss der Aufsichtsrat den Spaltungsplan prüfen und seine Zustimmung geben. 4. **Notarielle Beurkundung**: Der Spaltungsplan muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. 5. **Eintragung ins Handelsregister**: Die Spaltung muss im Handelsregister eingetragen werden, um die rechtlichen Wirkungen zu entfalten. 6. **Übertragung von Vermögenswerten**: Die im Spaltungsplan festgelegten Vermögenswerte werden auf die neu gegründete Gesellschaft übertragen. 7. **Information der Gläubiger**: Die Gläubiger der alten Gesellschaft müssen über die Spaltung informiert werden, um ihre Ansprüche geltend zu machen. 8. **Abschluss der Spaltung**: Nach der Eintragung und der Übertragung der Vermögenswerte gilt die Spaltung als abgeschlossen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.