Die Schlussrechnung im Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzverwalter erstellt und dient dazu, die finanziellen Ergebnisse des Verfahrens darzustellen. Sie umfasst in der Regel eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben während des Verfahrens, die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger sowie die Höhe der verbleibenden Schulden des Schuldners. Die Schlussrechnung wird dem Amtsgericht vorgelegt, das dann über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens entscheidet. Es ist wichtig, dass alle relevanten Informationen und Nachweise in der Schlussrechnung enthalten sind, um eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Falls du spezifische Informationen oder Formulare benötigst, ist es ratsam, direkt beim zuständigen Amtsgericht nachzufragen oder die Website des Gerichts zu besuchen.