In der Regel darfst du nach einer Scheidung in einer Sozialwohnung für zwei Personen alleine leben, solange du die Mietbedingungen und die gesetzlichen Vorgaben einhältst. Es ist wichtig, dass du die Wohnung weiterhin für deinen eigenen Bedarf nutzt und die entsprechenden Mietverträge und Sozialhilferechtsvorschriften beachtest. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Wohnungsamt oder eine Beratungsstelle zu wenden, um spezifische Informationen zu erhalten.