Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens ist der Schädiger grundsätzlich verpflichtet, dem Geschädigten die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu ersetzen, sofern diese im Zusammenhang mit der Geltendmach des Schadens stehen. Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es dem Geschädigten, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend zu machen, was in der Regel auch die Erstattung der notwendigen Kosten, wie beispielsweise Rechtsanwaltsgebühren, umfasst. Es ist jedoch wichtig, dass die Gebühren angemessen und notwendig sind, um im Einzelfall einen Anspruch auf Erstattung zu haben.