Ja, eine von dem Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung für die Staatsanwaltschaft erstellte Schadensberechnung kann als Gutachten bezeichnet werden. Ein Gutachten ist eine fachliche Stellungnahme oder Bewertung durch eine sachkundige Person oder Institution. Wenn der Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung eine Schadensberechnung erstellt, handelt es sich um eine fachliche der finanziellen Auswirkungen, die als Grundlage für rechtliche Entscheidungen dienen kann.