Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Im deutschen Recht gibt es verschiedene sachenrechtliche schuldrechtliche Ansprüche. Hier sind einige Beispiele: **Sachenrechtliche Ansprüche:** 1. **Eigentumsanspruch 1004 BGB)**: Der Eigentümer kann von einem Dritten die Beseitigung einer Beeinträchtigung seines Eigentums verlangen. 2. **Besschutzanspruch (§862 BGB)** Der Besitzer kann sich gegen den Entzug seines Besitzes wehren und die Wiederherstellung des Besitzes verlangen. 3. **Eigentumsherausgabeanspruch (§ 985 BGB)**: Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. **Schuldrechtliche Ansprüche:** 1. **Leistungsanspruch (§ 241 BGB)**: Der Gläubiger kann die Leistung aus einem Schuldverhältnis verlangen. 2. **Schadenersatzanspruch (§ 280 BGB)**: Der Gläubiger kann Schadenersatz verlangen, wenn der Schuldner seine Pflichten aus dem Schuldverhältnis verletzt. 3. **Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)**: Der Gläubiger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner seine Leistung nicht erbringt. Diese Ansprüche sind Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bilden die Grundlage für viele rechtliche Auseinandersetzungen in Deutschland.
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Nach einem Cyberangriff können Unternehmen oder betroffene Parteien auf Schadensersatzansprüche unterschiedlich reagieren. Die wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten sind: Anerkennung und R... [mehr]