Ist revisionssichere Archivierung gesetzlich vorgeschrieben?

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Ja, revisionssichere Archivierung ist in Deutschland eine gesetzliche Vorgabe. Unternehmen sind verpflichtet, geschäftsrelevante Unterlagen, insbesondere steuerlich und handelsrechtlich relevante Dokumente, revisionssicher zu archivieren. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen dafür sind: - **Handelsgesetzbuch (HGB)**: § 257 HGB regelt die Aufbewahrungspflichten für Handelsbücher, Buchungsbelege, Jahresabschlüsse usw. - **Abgabenordnung (AO)**: § 147 AO schreibt die Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen vor. Revisionssicher bedeutet, dass die Archivierung so erfolgen muss, dass die Dokumente während der gesamten Aufbewahrungsfrist unveränderbar, vollständig, jederzeit auffindbar und lesbar sind. Änderungen oder Löschungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [DATEV](https://www.datev.de/web/de/m/loesungen/unternehmen/revisionssichere-archivierung/) oder beim [Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/Archivierung/archivierung_node.html).

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