Die Frage nach dem Religionsbekenntnis auf dem Wiener Meldezettel hat historische Gründe, ist aber heute rechtlich umstritten. Ursprünglich wurde diese Angabe erhoben, um beispielsweise Kirchenbeiträge (wie die Kirchensteuer) korrekt zuzuordnen oder statistische Zwecke zu erfüllen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und aufgrund des österreichischen Meldegesetzes ist die Angabe des Religionsbekenntnisses jedoch **freiwillig** und darf nicht verpflichtend verlangt werden. Das österreichische Meldegesetz (§ 2 Abs. 2 MeldeG) sieht vor, dass das Religionsbekenntnis **nicht verpflichtend** anzugeben ist. Die Datenschutzbehörde und auch der Verfassungsgerichtshof haben mehrfach bestätigt, dass die verpflichtende Erhebung dieser Information unzulässig wäre, da es sich um besonders schützenswerte personenbezogene Daten handelt. Auf dem aktuellen Meldezettel ist das Feld für das Religionsbekenntnis daher als freiwillige Angabe gekennzeichnet. Es bleibt aus historischen Gründen auf dem Formular, aber niemand ist verpflichtet, dieses Feld auszufüllen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/leben/meldezettel.html