Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Die Relevanz eines Lieferanten für die Risikoanalyse hängt von verschiedenen Faktoren ab, nicht nur vom Umsatz. Allerdings gibt es eine Umsatzgrenze, ab der Unternehmen in Deutschland unter das Gesetz fallen. Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro gilt die Pflicht zur Risikoanalyse. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, die ab 2024 in Kraft tritt, liegt die Umsatzgrenze bei 250 Millionen Euro. Die Risikoanalyse sollte auch die Art der Produkte, die geografische Lage der Lieferanten und die spezifischen Risiken in den jeweiligen Ländern berücksichtigen. Es ist wichtig, eine umfassende Bewertung vorzunehmen, um potenzielle Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.