Was beträgt die reguläre tägliche Arbeitszeit von Jugendlichen nach §8 Abs. 1 JArbSchG?

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Die reguläre tägliche Arbeitszeit von Jugendlichen beträgt nach § 8 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) maximal 8 Stunden. In der Regel dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

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