Wo ist die Regelung des Prinzips der ‚Voreintragung‘ und was ist der Sinn dieses Grundsatzes?

Antwort

Die Regelung des Prinzips der „Voreintragung“ findet sich im deutschen Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Vorschriften über das Grundbuch. Der Sinn dieses Grundsatzes liegt darin, dass die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch eine rechtliche Wirkung entfaltet und die Öffentlichkeit über die bestehenden Rechte an einem Grundstück informiert. Die Voreintragung ermöglicht es, ein Recht an einem Grundstück zu sichern, bevor die endgültige Eintragung erfolgt. Dies ist besonders wichtig für die Rechtssicherheit und den Schutz von Erwerbern, da sie sich auf die im Grundbuch eingetragenen Rechte verlassen können. Durch die Voreintragung wird auch der Rang von Rechten gesichert, was für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen von Bedeutung ist.

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