Regelt § 241 I BGB die Hauptleistungspflichten im Arbeitsvertrag?

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§ 241 Abs. 1 BGB regelt die Pflichten aus einem Schuldverhältnis, insbesondere die Hauptleistungspflichten. Im Kontext eines Arbeitsvertrags bedeutet dies, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung zu zahlen, während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Regelung bildet die Grundlage für die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und stellt sicher, dass beide Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.

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