Die Regelung des Gerichtsstands hängt vom konkreten Sachverhalt ab, insbesondere davon, um welche Art von Streitigkeit es sich handelt (z. B. Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht) und welche Pa... [mehr]
Ja, in der Regel muss ein wieder aufgenommener Rechtsstreit beendet werden, bevor im Insolvenzverfahren mit einer Feststellungsklage fortgefahren werden kann. Dies liegt daran, dass die Entscheidung im Rechtsstreit oft maßgeblich für die Feststellung der Forderung im Insolvenzverfahren ist. Die Feststellungsklage im Insolvenzverfahren dient dazu, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden und festzustellen, ob und in welcher Höhe die Forderung besteht. Wenn der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist, kann die Forderung noch nicht endgültig festgestellt werden.
Die Regelung des Gerichtsstands hängt vom konkreten Sachverhalt ab, insbesondere davon, um welche Art von Streitigkeit es sich handelt (z. B. Zivilrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht) und welche Pa... [mehr]