Muss ein wiederaufgenommener Rechtsstreit beendet werden, um im Insolvenzverfahren mit der Feststellungsklage fortzufahren?

Antwort

Ja, in der Regel muss ein wieder aufgenommener Rechtsstreit beendet werden, bevor im Insolvenzverfahren mit einer Feststellungsklage fortgefahren werden kann. Dies liegt daran, dass die Entscheidung im Rechtsstreit oft maßgeblich für die Feststellung der Forderung im Insolvenzverfahren ist. Die Feststellungsklage im Insolvenzverfahren dient dazu, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden und festzustellen, ob und in welcher Höhe die Forderung besteht. Wenn der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist, kann die Forderung noch nicht endgültig festgestellt werden.

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