Welches Rechtsmittel gegen die Anordnung von Verkehrszeichen in Niedersachsen?

Antwort

In Niedersachsen ist gegen die Anordnung von Verkehrszeichen in der Regel der Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Gemäß § 68 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) kann gegen einen Verwaltungsakt, zu dem auch die Anordnung von Verkehrszeichen zählt, zunächst Widerspruch eingelegt werden. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden wird, kann im Anschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände zu berücksichtigen.

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