Welche Rechtsgüter werden gemäß § 34 StGB, rechtfertigender Notstand, geschützt?

Antwort

Gemäß § 34 des Strafgesetzbuches (StGB) werden beim rechtfertigenden Notstand alle Rechtsgüter geschützt. Das bedeutet, dass sowohl individuelle Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als auch überindividuelle Rechtsgüter wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Umweltschutz in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass das geschützte Rechtsgut im konkreten Fall einen höheren Wert hat als das beeinträchtigte Rechtsgut.

Kategorie: Recht Tags: Rechtsgüter Notstand StGB
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