§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
Gemäß § 34 des Strafgesetzbuches (StGB) werden beim rechtfertigenden Notstand alle Rechtsgüter geschützt. Das bedeutet, dass sowohl individuelle Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum als auch überindividuelle Rechtsgüter wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der Umweltschutz in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass das geschützte Rechtsgut im konkreten Fall einen höheren Wert hat als das beeinträchtigte Rechtsgut.
§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]