Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Haushaltswesens des Bundes in Deutschland sind: 1. **Grundgesetz (GG)**: Insbesondere Artikel 110 bis 115 regeln die Haushaltsführung, die Haushaltsplanung und die Haushaltskontrolle. 2. **Bundeshaushaltsordnung (BHO)**: Diese Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Grundgesetzes und regelt die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Bundeshaushalts. 3. **Bundeshaushaltsgesetz**: Jedes Jahr wird ein Bundeshaushaltsgesetz verabschiedet, das die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das kommende Jahr festlegt. 4. **Gesetz über die Finanzverwaltung des Bundes**: Dieses Gesetz regelt die Organisation und die Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung. 5. **Rechnungslegungsvorschriften**: Diese Vorschriften, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, regeln die Buchführung und die Erstellung von Jahresabschlüssen. Diese Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen für die finanzielle Planung und Kontrolle des Bundeshaushalts.