Bei der Auswahl von Auszubildenden sind in Deutschland mehrere Rechtsgrundlagen zu beachten: 1. **Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)**: Dieses Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Es ist wichtig, dass der Auswahlprozess fair und diskriminierungsfrei gestaltet wird. 2. **Berufsbildungsgesetz (BBiG)**: Das BBiG regelt die Berufsausbildung und enthält Bestimmungen zur Eignung der Auszubildenden sowie zu den Pflichten der Ausbildenden. 3. **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: Dieses Gesetz schützt minderjährige Auszubildende und enthält Vorschriften zu Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsbedingungen. 4. **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**: Wenn ein Betriebsrat existiert, hat dieser Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung von Auszubildenden. 5. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Bewerber müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. 6. **Schwerbehindertenrecht (SGB IX)**: Bei der Auswahl von Auszubildenden mit Schwerbehinderung sind besondere Regelungen zu beachten, um Benachteiligungen zu vermeiden. Diese Rechtsgrundlagen sollen sicherstellen, dass der Auswahlprozess transparent, fair und rechtlich einwandfrei abläuft.