Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
Bei der Auswahl von Auszubildenden sind in Deutschland mehrere Rechtsgrundlagen zu beachten: 1. **Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)**: Dieses Gesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Es ist wichtig, dass der Auswahlprozess fair und diskriminierungsfrei gestaltet wird. 2. **Berufsbildungsgesetz (BBiG)**: Das BBiG regelt die Berufsausbildung und enthält Bestimmungen zur Eignung der Auszubildenden sowie zu den Pflichten der Ausbildenden. 3. **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: Dieses Gesetz schützt minderjährige Auszubildende und enthält Vorschriften zu Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitsbedingungen. 4. **Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)**: Wenn ein Betriebsrat existiert, hat dieser Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung von Auszubildenden. 5. **Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)**: Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Bewerber müssen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. 6. **Schwerbehindertenrecht (SGB IX)**: Bei der Auswahl von Auszubildenden mit Schwerbehinderung sind besondere Regelungen zu beachten, um Benachteiligungen zu vermeiden. Diese Rechtsgrundlagen sollen sicherstellen, dass der Auswahlprozess transparent, fair und rechtlich einwandfrei abläuft.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]